OLG Brandenburg: Archiv != Artikel

Das OLG Brandenburg meint:

Die Einstellung von für die tagesaktuelle Berichterstattung verfassten Artikeln in ein Online-Archiv stellt eine gesonderte Nutzungsart [dar]
[..]
Ein Archiv hat dagegen eine andere Funktion. Dabei handelt es sich um eine Datenbank, die, wenn sie mit einer Suchfunktion ausgestattet ist, als Nachschlagewerk dienen kann.

Schlimm, oder?

Eine "Online-Zeitung", was ist das denn? Ein Webserver, dahinter ein Applicationserver, dahinter eine Datenbank. Auf dem Applicationserver läuft ein CMS, mit dem Redakteure Artikel einstellen, taggen, kategorisieren usw. Alle Artikel landen in der Datenbank. Also wirklich ALLE. Die Aktuellen landen da und die Alten bleiben da.

Und irgendwo auf der Webseite gibts einen Link "Archiv 1995 - 2010" oder so. Und wenn man da drauf klickt, wird im CMS eine Funktion aufgerufen, die dann Artikel raussucht, die aus dem Zeitraum sind, z.b.:

def archive(request, maxyear):
   articles = Article.objects.filter(pubdate__lt=maxyear)
   return render_to_response("archiv/index.html", dict(articles=articles)

So in der Art. Und auf der Archivseite erscheinen dann Links zu den alten Artikeln. Es handelt sich hierbei natürlich immer noch um die gleichen Artikel wie zu dem Zeitpunkt als sie ein Redakteur ins CMS eingestellt hatte. Das Publizierungsdatum matcht jetzt nur auf den Archivzeitraum. Das ist alles.

Einen Prozess "Artikel ins Archiv Einstellen" gibt es in einem CMS nicht. Und wenn es ihn gibt, ist es ein scheiss CMS - sowas soll's wohl geben. Und daher frage ich mich, was dieses o.g. Urteil eigentlich soll. Eine Zeitung darf einen Artikel in ihr CMS einstellen, aber nicht in der Liste der älteren Artikel erscheinen lassen?

So wie bei den ÖR wo Artikel nur 7 Tage sichtbar sind, weil unsere Nachfahren auf gar keinen Fall erfahren dürfen, was wir heute so getrieben haben? Diese verfluchte Ignoranz und Ahnungslosigkeit solcher Leute geht mir vielleicht auf den Ranz.

(via)

#unfassbar

↷ 25.09.2012