Wie richtiger Datenschutz vor Willkür schützt
Die Augsburger Allgemeine betreibt ein Forum, in dem Menschen Zeitungsartikel diskutieren können. In einem dieser Artikel ging es um das politische Wirken von Ordnungsreferent Volker Ullrich, das einer der Benutzer wie folgt kommentiert hatte:
Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern ihr Feierabendbier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht!
Aufgrund dieses Kommentars fühlte sich Ullrich beleidigt und in seiner Ehre verletzt, was in Deutschland - so traurig das sein mag - rechtlich verfolgbar ist. Er erstattete Anzeige und das Amtsgericht Augsburg beauftragte die Polizei mit einer Durchsuchung der Redaktionsräume um an die Daten des Nutzers zu kommen, die nachher die Daten freiwillig herausgerückt hatten. So weit, so bekannt.
Nun wird vielerorts darauf hingewiesen, dass keineswegs der Politiker Ullrich einen Fehler gemacht hätte, indem er die Sache zur Anzeige gebracht hat, sondern das Amtsgericht Augsburg, das aufgrund dieser Anzeige eine Durchsuchung bei einem verfassungsrechtlich geschützen Organ in die Wege geleitet hatte.
Diese Ansicht ist in zweierlei Hinsicht falsch. Erstens ist es tatsächlich Ulrichs Anzeige, die den Stein ins Rollen brachte. Insofern ist er als der Verursacher einer Willkürjustiz zu betrachten. Er mag formaljuristisch im Recht gewesen sein (d.h. die Anzeige zu erstatten! Ob die Anzeige gerechtfertigt war, darf zu bezweifeln sein). Er hätte, als Person des öffentlichen Interesses, aber auch einfach auf eine Verfolgung verzichten können. Ein Schaden wäre ihm nicht entstanden. Niemand hätte von dem Forenbeitrag überhaupt Notiz genommen. Andererseits ist es auch nicht der Fehler des Amtsgerichts Augsburg, das den Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hatte. Denn auch dies geschah im Rahmen geltenden Rechts. Hinzu kommt, dass wir in Deutschland bekanntermaßen keine unabhängige Justiz haben, sondern dass diese weisungsgebunden handelt. Diese Weisungen erhält die Justiz bei uns von der Exekutive, deren Mitglied Ullrich ist. Dieser Zustand ist für eine Demokratie zwar eine völlige Katastrophe, aber es ist eben so. Und insofern kann man einem Amtsgericht auch nicht dahingehend Vorwürfe machen.
Der eigentliche Adressat von Vorwürfen sollte die Augsburger Allgemeine sein. Der Fehler, den das Blatt gemacht hat, ist sehr einfach zu beschreiben: Verletzung des Datenschutzes. Wenn man als Presseorgan ein öffentliches Forum betreibt und den Benutzern nicht die Verwendung ihres Klarnamens vorschreibt, dann hat dieses Presseorgan auch dafür zu sorgen, dass das tatsächlich der Fall ist. Konkret heisst das, dass in einem solchen Setup keine IP-Adressen der Forenbenutzer geloggt werden dürfen, keine Emailadressen oder sonstige Daten, die ein Forenposting mit einer real existierenden Person in Verbindung bringen könnten. Davon abgesehen, ist es der Zeitung ohnehin verboten, solcherlei Daten aufzuzeichnen, da diese für die Zeitung nicht abrechnungsrelevant sind.
Hätte sich die Augsburger Allgemeine an diese einfachen Grundsätze gehalten, wäre sie gar nicht erst in die Lage geraten, die Daten eines Forennutzers an die Polizei herausgeben zu müssen, um eine Redaktionsdurchsuchung zu vermeiden. Vielmehr hätte sie die Herausgabe der Daten weiter verweigern können unter Verweis auf die öffentlichen Datenschutzrichtlinien. Hätte das Amtsgericht dann trotzdem auf einer Durchsuchung bestanden, um Daten zu finden, die es gar nicht gibt, DANN wäre das nicht nur Rechtsbeugung, sondern Rechtsbruch gewesen und die Zeitung hätte in jedem Fall sämtliche nachfolgenden Prozesse gegen das AG Augsburg und Ullrich mit Pauken und Trompeten gewonnen. Sie hätte als leuchtendes Beispiel für die Verteidigung der Pressefreiheit und Meinungsfreiheit dastehen können.
Aber so? In meinen Augen ist die Augsburger Allgemeine ein nicht vertrauenswürdiges Presseorgan. Sie denunzieren Dritte ohne Not an den Staat. Mit "Ohne Not" meine ich, dass dem Vorgang ja keine gerichtliche Verurteilung vorausgegangen ist. Und nur dann ist ein Bürger eines Verbrechens/Vergehens schuldig, bis dahin hat er als unschuldig zu gelten und ein Presseorgan sollte das verteidigen, anstatt es ad absurdum zu führen.
Sagen wir, ich wäre ein potentieller Informant und würde ein Presseorgan suchen, dem ich brisante Informationen über einen gewissen Herrn Ullrich in Augsburg zuspielen will. Wem würde ich wohl diese Informationen anvertrauen? Der Augsburger Allgemeinen? Auf allergarkeinen Fall! Die würden meinen Namen, Adresse, Telefonnummer und Email in ihrer Datenbank speichern und jedem dahergelaufenen Staatsvertreter aushändigen, der sie nur laut genug bedroht.
Dieses Einknicken der deutschen Presse gegenüber dem deutschen Staat, dessen Kontrolleur sie eigentlich zu sein hat, ist der Grund für ihren Niedergang. Und nicht irgendwelche Raubkopierer oder Suchmaschinen, denen sie mit ihrem Leistungsschutzrecht zu leibe rücken wollen. Und wenn ich mir das Verhalten der Augsburger Allgemeinen anschaue, muss ich sagen: es ist gut, dass eine solche Presse den Bach runtergeht.
Update 2013-03-21:
Und es kam, wie es kommen musste: Die Aktion war illegal, hat nun das Landgericht geurteilt. Die schlechte Nachricht: das Gericht hat sich nicht der Ansicht angeschlossen, ein Forenuser eines Presseorgans falle unter Zeugnisverweigerungsrecht. Das ist bitter und enttäuschend, aber ich habe nichts anderes erwartet in diesem Staat.Update 2013-02-13:
Thomas Stadler kommt zum gleichen Ergebnis:Wenn man dem Betreiber oder Mitarbeiter von Meinungsforen kein Zeugnisverweigerungsrecht zubilligen will, dann wird man ihnen künftig raten müssen, von der gesetzlichen Möglichkeit, Kommentare und Bewertungen anonym abgeben zu lassen, Gebrauch zu machen. Denn wer keine Informationen über die Person des Verfassers eines Kommentars hat, kann auch als Zeuge dazu keine Angaben machen.